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  • · Nachricht · EU-Kommission

    Vorschlag zum Schutz von Steuergeldern

    | Das von der EU verfolgte Ziel, mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wird gefährdet, wenn EU-Mittel zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. In der gesamten EU stehen die öffentlichen Finanzen unter starkem Druck, und jeder Euro zählt. Daher hat die Europäische Kommission am 11.7.12 einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der Steuerzahler besser geschützt werden soll (s. EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.7.12). |

     

    Durch die Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die Verfolgung und die Ahndung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten geschaffen werden, sodass sich Kriminelle nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag einheitliche Definitionen von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftatbeständen sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen) vor. Auf diese Weise sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden.

     

    Hintergrund | Die bestehenden Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten für den Schutz von EU-Geldern unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich. Der Begriff „Betrug zu Lasten des EU-Haushalts“ wird von Land zu Land unterschiedlich ausgelegt, und auch die betreffenden Strafen sind von Land zu Land verschieden. Die Strafen für Betrug beispielsweise reichen in der Europäischen Union von keinem vorgeschriebenen Strafmaß bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, und die Zeiträume, in denen eine Untersuchung und Strafverfolgung möglich ist, reichen von einem Jahr bis zu 12 Jahren.

     

    Um diesem Problem zu begegnen, werden in dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag folgende Straftatbestände definiert:

    • Betrug und betrugsähnliche Straftaten wie Korruption,
    • missbräuchliche Mittelverwendung,
    • Geldwäsche und
    • Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushalts.

     

    Durch die einheitlichen Definitionen soll zu einer einheitlichen EU-weiten Anwendung durch die zuständigen Justizbehörden beigetragen werden, denn gegenwärtig schwankt die Verurteilungsquote bei den in Mitgliedstaaten aufgedeckten Fällen von Betrug beim Vollzug des EU-Haushalts je nach Land zwischen 14 und 80 % (EU-Durchschnitt: 41 %).

     

    Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten für schwere Fälle von Betrug als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsehen. Um die Einziehung der betroffenen Mittel zu erleichtern, sollen die Erträge aus derartigen Straftaten künftig beschlagnahmt werden müssen.

    Quelle: ID 34570910