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  • 26.07.2019 · Fachbeitrag · EU-Recht

    Studienbeihilfe in Luxemburg verstößt gegen Unionsrecht

    | In Luxemburg ist die Gewährung einer finanziellen Beihilfe an nicht dort ansässige Studierende, die Kinder von Grenzgängern sind, abhängig von der Mindestdauer einer Tätigkeit im Großherzogtum. Die Modalitäten für die Berechnung dieser Mindestdauer verstoßen gegen das Unionsrecht (EuGH 10.7.19, C-410/18; s. auch Pressemitteilung des EuGH vom 10.7.19 zum Urteil). |