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  • · Nachricht · Europäische Kommission

    Kommission prüft steuerliche Maßnahmen für Grenzgänger

    | Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass Grenzgänger durch diese nicht diskriminiert werden. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Mio. Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Mrd. EUR. Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. |

     

    Aus diesem Grund wird die Kommission während des gesamten Jahres 2012 die nationalen direkten Steuern einer genauen Prüfung unterziehen, um herauszufinden, ob diese Beschäftigte benachteiligen, die in einem Mitgliedstaat leben und in einem anderen arbeiten. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden oder feststellen, dass die Grundfreiheiten der EU verletzt werden, wird sie dies den nationalen Behörden signalisieren und auf den notwendigen Änderungen bestehen. Sollten die Probleme weiterbestehen, wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.

     

    Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Die EU-Vorschriften sind eindeutig: alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen im Binnenmarkt gleich behandelt werden. Diskriminierung sollte nicht möglich sein und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darf nicht beeinträchtigt werden. Die meisten Mitgliedstaaten respektieren diese Grundprinzipien, doch ich bin bereit, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sie in den Steuervorschriften aller Mitgliedstaaten Berücksichtigung finden.“

     

    Da steuerliche Hindernisse nach wie vor zu den wichtigsten, die grenzüberschreitende Mobilität behindernden Faktoren gehören, ist die Kommission an vielen Fronten tätig, um die Hindernisse abzubauen, beispielsweise mit ihrem Vorschlag zur Bekämpfung der Doppelbesteuerung (IP/11/1337) oder dem Vorschlag zur Verstärkung des Schutzes für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IP/12/267).

     

    Hintergrund | Mit ihrer jüngsten Initiative prüft die Kommission:

    • ob Bürgerinnen und Bürger, die den größten Teil ihrer Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat beziehen, stärker besteuert werden als Gebietsansässige. In diesem Zusammenhang prüft die Kommission, dass alle den Gebietsansässigen zur Verfügung stehenden persönlichen und familiären Steuerfreibeträge in der Praxis auch von Gebietsfremden in Anspruch genommen werden können.

     

    • ob die Mitgliedstaaten zwischen ihren eigenen und den Bürgerinnen und Bürgern eines anderen Mitgliedstaates, die zeitweise in ihrem Gebiet beschäftigt sind, unterscheiden, insbesondere im Hinblick auf das Recht, Ausgaben abzusetzen sowie die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze.

     

    Die Kommission wird nicht nur die Situation der angestellten und abhängigen Beschäftigten, sondern auch die der Selbständigen und Rentenempfänger betrachten.

     

    Die wichtigsten bei der Besteuerung von Grenzgängern anzuwendenden Prinzipien wurden in einigen Grundsatzurteilen des EuGH, wie z. B. Schumacker (C-279/93), Wielockx (C-80/94), Turpeinen (C-520/04) und Gerritse (C-234/01), festgelegt.

     

    Das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, ist sowohl ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger der EU als auch ein Schlüsselinstrument zur Entwicklung eines europaweiten Arbeitsmarktes. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Planung von Maßnahmen zur Beseitigung rechtlicher und administrativer Mobilitätshindernisse (z. B. Jugend in Bewegung − IP/10/1124), sorgt jedoch auch dafür, dass Grenzgänger nicht anders behandelt werden als inländische Beschäftigte und dass sie die gleichen sozialen und steuerlichen Vorteile genießen wie diese (s. Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 2.4.12).

    Quelle: ID 32858780