· Nachricht · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Erstmaliger automatischer Austausch von Kontodaten zum 30.9.17
| Zum 30.9.17 werden Deutschland und 87 andere Staaten (z.B. Bermuda, Cayman Islands, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich, Isle of Man, Guernsey, Irland, Sychellen etc.) erstmalig Informationen über Finanzkonten (automatisch) austauschen. Mit Schreiben vom 6.4.17 hat das BMF die Staaten bezeichnet, für deren Staatsangehörige die deutschen Finanzinstitute die Daten zu den Finanzkonten bis zum 31.7.17 zusammenstellen müssen (vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2017; BMF 6.4.17, IV B 6 - S 1315/13/10021 :046). |
Hintergrund: Nach dem FKAustG werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erstmalig zum 30.09.2017 zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).
Gleichzeitig haben in den anderen Ländern die Vorbereitungen für den Datenaustausch mit Deutschland begonnen; auch in diesen Ländern ist der 30.9.17 als Stichtag für den Informationsaustausch vorgesehen.
Betroffen von dem Informationsaustausch sind sämtliche Steuerpflichtige, die in dem jeweils anderen Staat Finanzkonten unterhalten. Zu Finanzkonten zählen unter anderen Konten, Depots, Trusts, Lebensversicherungen, Treuhandverhältnisse. Der Austausch der Finanzdaten soll bisher nicht erklärte Kapitaleinkünfte bzw. bisher verschwiegenes Vermögen aufdecken. Damit droht bisher nicht entdeckten Steuerhinterziehern die unmittelbare Gefahr der Aufdeckung.