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  • · Nachricht · Frankreich

    Doppelbesteuerungsabkommen für verrentete Grenzgänger

    | Das Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes weist darauf hin, dass es bei der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland vorerst bei der bisher geltenden Rechtslage bleibt (FinMin des Saarlandes, Pressemitteilung 10.1.14). |

     

    Hintergrund | Aufgrund von Presseberichten in den letzten Wochen ist in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck entstanden, dass Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein französischer Amtskollege, Pierre Moscovici, bei ihrem Treffen am 19.12.2013 ein Änderungsprotokoll zum DBA-FRA in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterzeichnet hätten.

     

    Dazu habe, so die Sprecherin des saarländischen Finanzministeriums, das Bundesfinanzministerium erklärt:

     

    • „Finanzminister Dr. Schäuble und sein französischer Amtskollege, Pierre Moscovici, konnten Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung in der Frage der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung an Empfänger im jeweils anderen Staat erzielen.

     

    • Danach soll durch eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung künftig durch den Staat durchgeführt werden, in dem der Rentenempfänger ansässig ist. Das betroffene Steueraufkommen wird durch einen Fiskalausgleich kompensiert.

     

    • Die Einzelheiten dieser Einigung werden in einem Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden, das zurzeit von den Finanzministerien beider Staaten ausgearbeitet wird.

     

    • Wann die beabsichtigten Änderungen in Kraft treten, hängt von der gesetzgeberischen Umsetzung der Zusatzvereinbarung in beiden Staaten ab. Bis dahin bleibt es bei der bisher geltenden Rechtslage.“

     

    Quelle: FinMin des Saarlandes, Pressemitteilung v. 10.1.2014

    Quelle: ID 42488934