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  • · Nachricht · Geldwäschebekämpfung

    Parlament lehnt schwarze Liste der EU-Kommission von Geldwäscherisiko-Ländern ab

    | Die Abgeordneten fordern, dass die EU-Kommission ihre „schwarze Liste“ von Ländern, die ein Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko darstellen, überarbeitet. In einer entsprechenden Entschließung, die sie am 19.1.17 angenommen haben, fordern sie, dass die Liste erweitert werden sollte, um z. B. auch Staaten, die Steuerdelikte ermöglichen (s. auch EU-Parlament, Pressemitteilung vom 19.1.17). |

     

    Judith Sargentini (Grüne/EFA, NL), als Co-Berichterstatterin mitverantwortlich für die Entschließung und die zugrundeliegende Gesetzgebung, sagte: „Das deutliche Abstimmungsergebnis zeigt, wie stark das Parlament von der Unzulänglichkeit der Liste überzeugt ist. Wir hoffen, dass die Kommission nun bei der Überarbeitung ehrgeiziger ist, um eine schwarze Liste vorzulegen, die ihren Zweck auch erfüllt.“

     

    Krišjānis Karins (EVP, LV), ebenfalls Co-Berichterstatter für die zugrundeliegende Gesetzgebung, enthielt sich seiner Stimme. Er sagte: „Ein Land sollte auf der Liste nur dann erscheinen, wenn es ausreichende Anhaltspunkte für ein systematisches Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gibt. Die Kommission braucht eine einfache und transparente Methode, die öffentlicher Kontrolle standhalten kann.“

     

    Die Kommissionsliste enthält 11 Länder, einschließlich Afghanistan, Irak, Bosnien und Herzegowina und Syrien, die die Kommission als mangelhaft in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung einschätzt. Menschen und Rechtspersonen aus den in der Liste aufgeführten Ländern werden strenger kontrolliert, wenn sie in Europa unternehmerisch tätig werden wollen.

     

    Die Entschließung wurde mit 393 Stimmen angenommen, bei 67 Gegenstimmen und 210 Enthaltungen.

    Quelle: ID 44474896