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Abkommen mit den USA zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne angenommen
| Der Bundestag hat am Donnerstag, 9.2.23, einen Gesetzentwurf (20/5021) der Bundesregierung zur Ratifizierung eines Abkommens zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14.8.20 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den „Austausch länderbezogener Berichte“ angenommen (s. auch Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 9.2.23). |
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass multinationale Unternehmen im Vergleich zu vorwiegend national tätigen Unternehmen durch Ausnutzung der unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ihre Steuerlast erheblich reduzieren könnten. Dies führe zu Steuermindereinnahmen für die betroffenen Staaten und beeinträchtige darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die solche Steuergestaltungen nicht nutzen könnten. Daher, so heißt es in dem Entwurf weiter, habe OECD im Auftrag der G20-Staaten im Rahmen des Projektes gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen konkrete Lösungen zur Beseitigung der Defizite der internationalen Besteuerungsregeln entwickelt.
So seien etwa standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für multinational tätige Unternehmen sowie der Austausch länderbezogener Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten vorgesehen. Ziel dieses Informationsaustausches sei es, sicherzustellen, dass die Finanzverwaltungen zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts die erforderlichen Informationen erhalten und dass die multinationalen Unternehmen ihren Dokumentationspflichten nach einem einheitlichen Standard nachkommen.