· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
EuGH-Vorlage zur Hinzurechnung von Gewinnanteilen aus Auslandsbeteiligungen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von ausländischen Streubesitzdividenden im Jahr 2001 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (BFH 23.11.21, I R 5/18; anhängig beim EuGH C-258/22). |
Sachverhalt
Eine der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegende Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt ein Lebensversicherungsunternehmen. Sie war im Streitjahr 2001 im Streubesitz (< 10 %) an mehreren ausländischen Kapitalgesellschaften beteiligt, von denen sie Dividenden bezog.
Im Jahr 2004 übte das Lebensversicherungsunternehmen auf Antrag das ihr zustehende sogenannte Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 S. 8 Nr. 2 S. 1 KStG (i. d. F. des Gesetzes vom 22.12.03, BGBl I, 2840) dahin aus, dass § 8b Abs. 8 in der in § 34 Abs. 7 S. 8 Nr. 2 S. 2 KStG niedergelegten Fassung bereits für die VZ 2001 bis 2003 gilt. Dies hatte zur Folge, dass 20 % der Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen waren.
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