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  • · Nachricht · Gewinnverlagerungen

    Gefahr für Steuerabkommen

    | Pläne der Bundesregierung zur besseren Erfassung von im Ausland steuerfrei oder gering besteuerter Einkünfte sind bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses bei den meisten Sachverständigen auf starke Kritik gestoßen (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.10.16). |

     

    „Die vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen können im anderen Vertragsstaat angelegte Investitionsanreize für ausländische Unternehmen ins Leere laufen lassen“, warnte zum Beispiel Arne Schnitger von PricewaterhouseCoopers in der Anhörung. Auch andere Sachverständige zeigten sich unzufrieden mit dieser sowie mit weiteren Bestimmungen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536, 18/9956).

     

    Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass international tätige Konzerne nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Multinationale Unternehmen sollen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. Außerdem ging es in der Anhörung um zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2617, 18/9043) und um einen Änderungsantrag der Fraktion zu dem Gesetzentwurf. Die Fraktion fordert mehr Transparenz und das Schließen von Steuerschlupflöchern, um Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne zu vermeiden.

    Quelle: ID 44342044