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  • · Fachbeitrag · Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit

    Lohnsteuerhaftung bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

    von StB Dr. Oliver Schmidt, Hamburg

    | Die Besteuerung des Arbeitslohns im grenzüberschreitenden Kontext ist ein wichtiges Thema für die Praxis ‒ insbesondere die Frage des Einbehalts deutscher Lohnsteuer. Bereits im Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber die Annahme eines sog. „wirtschaftlichen Arbeitgebers“ bei Entsendungen weiter ausgedehnt. Mit Urteil vom 4.11.21 (VI R 22/19) äußert sich der BFH nun erstmals zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine inländische GmbH im Rahmen einer Geschäftsführergestellung durch den ausländischen Gesellschafter für die Lohnsteuer des Geschäftsführers in Haftung genommen werden kann. |

    1. Sachverhalt

    Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung wurde die deutsche Tochtergesellschaft (TG) einer Schweizer Muttergesellschaft (MG) in Haftung genommen, weil die TG für die Vergütung ihres Geschäftsführers keine Lohnsteuer abgeführt hatte. Der Geschäftsführer wurde der TG von der ausländischen MG auf Basis einer zwischen Tochter- und Muttergesellschaft getroffenen sog. „Dienstleistungsvereinbarung“ überlassen. Andere Dienstleistungsverpflichtungen ‒ neben der vereinbarten Geschäftsführergestellung ‒ sollten für die MG nach der Dienstleistungsvereinbarung ausdrücklich nicht begründet werden.

     

    Für die Gestellung des Geschäftsführers wurde zwischen den Gesellschaften in der Dienstleistungsvereinbarung eine Vergütung vereinbart. Diese entsprach der Höhe nach dem Gehalt, das der vorherige Fremdgeschäftsführer bezogen hatte.