· Fachbeitrag · Indien
Erhöhung der Quellensteuer in Indien seit 1.4.23
| Die Quellensteuer in Indien für „technische“ Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen und Dividendeneinkünfte wurde am 1.4.23 von der indischen Regierung im Rahmen des nationalen Jahressteuergesetzes 2023/2024 von 10 auf 20 % erhöht. Damit gewinnen die Regelungen des DBA an Bedeutung. |
Abkommensberechtigte deutsche Gesellschaften können sich auf das zwischen Deutschland und Indien bestehende DBA berufen, das unverändert einen Quellensteuersatz von 10 % vorsieht. Dabei erhöhen sich die Registrierungs- und Deklarationspflichten in Indien. Notwendig sind jetzt einheitlich:
- Steuerregistrierung in Indien/Permanent Account Number (PAN)
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