· Nachricht · Informationsaustausch zwischen USA/Deutschland
Abkommen mit den USA soll ratifiziert werden
| Mit einem schon am 14.8.20 unterzeichneten Abkommen wollten Deutschland und die USA den bilateralen Austausch länderbezogener Berichte auf eine dauerhafte Grundlage stellen. Nun soll das Abkommen mit Bezug zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den „Austausch länderbezogener Berichte“ ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/5021; Deutscher Bundestag, hib-Nr. 777/2022). |
Ziel dieses Informationsaustausches ist es, sicherzustellen, dass die Finanzverwaltungen zur Wahrung der Integrität des Steuerrechts die erforderlichen Informationen erhalten und dass die multinationalen Unternehmen ihren Dokumentationspflichten nach einem einheitlichen Standard nachkommen“, heißt es zur Begründung. Durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen soll die internationale steuerliche Transparenz erhöht werden. Gleichzeitig wird der Zugang der jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und über bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, verbessert. Damit können erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bewertet werden.