· Fachbeitrag · innergemeinschaftlicher Handel
EU-Neufahrzeuge dürfen nicht differenzbesteuert weiterverkauft werden
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund und StB Tim Grobbel, Dresden, beide Partner der kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH
| Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland Neufahrzeuge von Privatpersonen an, um diese dann in Deutschland wiederum an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler in der Regel die kundengünstige Differenzbesteuerung an. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wurde. Ein gravierender Fehler - und vor allem ein teurer, wie ein aktueller Fall aus der Betriebsprüfungspraxis zeigt. |
1. Der Fall aus der Betriebsprüfung
Folgender - vereinfacht dargestellter - Sachverhalt wurde durch die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt:
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Im Prüfungszeitraum 2012 kaufte ein deutsches Autohaus (A) in Polen von Privatpersonen Neufahrzeuge im Wert von ca. 400.000 EUR. Da alle Fahrzeuge an deutsche Privatkunden gingen, wollte A nur die eigene Marge (ca. 10 % = 40.000 EUR) der Umsatzsteuer unterwerfen und kalkulierte die Verkaufspreise wie folgt:
Einkaufspreis + Marge + Umsatzsteuer auf die Marge = Verkaufspreis
Die Betriebsprüfung vertritt dagegen die Auffassung, dass die Differenzbesteuerung keine Anwendung findet und dass das Gesamtentgelt der Umsatzsteuer unterliegt. |
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