27.09.2024 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen
| Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des mittleren Unternehmers auf die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers hingewiesen wird. Eine rückwirkende Korrektur von Rechnungen ist nicht zulässig, wenn diese Angabe fehlt. Damit schließt sich der BFH nun diesbezüglich der EuGH-Rechtsprechung an (BFH 17.7.24, XI R 35/22 [XI R 14/20]; EuGH 8.12.22, C-247/21, s. auch PIStB 23, 123). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig