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  • · Nachricht · Internationale Steuerkooperation

    Liechtenstein ratifiziert das multilaterale Amtshilfeübereinkommen (MAK)

    | Liechtenstein hat am 22.8.16 bei der OECD in Paris die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen; MAK) hinterlegt. Der Landtag hatte das Übereinkommen auf Vorschlag der Regierung in seiner Sitzung vom Juni 2016 genehmigt (Liechtensteinische Landesverwaltung, Medienmitteilung vom 22.8.16). |

     

    Mit der Ratifikation des Amtshilfeübereinkommens schließt Liechtenstein einen weiteren wichtigen Schritt in der Umsetzung seiner Finanzplatz- und Steuerstrategie ab und kommt seiner internationalen Verpflichtung zur Umsetzung der geltenden internationalen Standards nach. Die OECD würdigte diesen Schritt Liechtensteins zur verstärkten steuerlichen Zusammenarbeit in ihrer heutigen Aussendung.

     

    Das Amtshilfeübereinkommen ist ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich. 98 Staaten und Gebiete haben es bisher unterzeichnet und in 80 davon ist es bereits in Kraft. Es ermöglicht den Vertragsparteien, sich gegenseitig Amtshilfe auf Anfrage mit Bezug auf definierte Steuerarten zu leisten. Das Amtshilfeübereinkommen bildet darüber hinaus die Grundlage für die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches (AIA) über eine Multilaterale Vereinbarung (MCAA). Liechtenstein wird das Amtshilfeübereinkommen zudem als Grundlage für die Durchführung der länderbezogenen Berichterstattung für große Unternehmen (sog. Country by Country Reporting) und den spontanen Informationsaustausch, insbesondere den Austausch von definierten Steuer-Rulings, nutzen. Dabei handelt es sich um internationale Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des so genannten BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD.

     

    Hinweis: Das Übereinkommen wird am 1.12.16 in Kraft treten und ist für Steuerjahre ab dem 1.1.17 anwendbar.

    Quelle: ID 44234706