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  • · Fachbeitrag · Jahresrückblick

    Ausgewählte Highlights der Rechtsprechung zur Internationalen Unternehmensbesteuerung ‒ Teil 1

    von WP/StB/FBIStR Prof. Dr. Sebastian Mirbach, Aachen und StB Dr. Dominik Probst, Stuttgart

    | Auch im Jahr 2023 wurde wieder eine Vielzahl von Urteilen zum Internationalen Steuerrecht veröffentlicht. Der folgende Beitrag greift insoweit jene Entscheidungen heraus, die bei der Beratung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen aus Sicht der Verfasser besondere Beachtung verdienen. Die Themen im vorliegenden ersten Teil reichen von der Berücksichtigung sog. finaler Verluste über die Anrechnung ausländischer Steuern bis hin zum Betriebsstättenbegriff. In einem zweiten Teil werden dann mit der Funktionsverlagerung und der Einkünftekorrektur bei grenzüberschreitenden, gruppeninternen Geschäftsbeziehungen weitere zentrale Themenfelder beleuchtet. |

    1. Finale Verluste (BFH 22.2.23, I R 35/22 [I R 32/18]; 12.4.23, I R 44/22 [I R 49/19, I R 17/16])

    In gleich zwei Urteilen stand die Frage der „Importierbarkeit“ ausländischer Betriebsstättenverluste im Fokus. Der BFH entschied insoweit kongruent, dass eine Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen (Freistellungs-)Betriebsstätte in Deutschland nicht in Betracht komme (sog. Symmetriethese).

     

    • In der Entscheidung vom 22.2.23 (I R 35/22 [I R 32/18]) wurde insoweit festgehalten, dass diese Auffassung auch im Hinblick auf sog. finale Verluste gelte und nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit verstoße. Hiermit schloss sich das Gericht dem EuGH-Urteil vom 22.9.22 (C-538/20, W AG, DStR 22, 1993) an und bestätigte das BFH-Urteil vom 22.2.17 (I R 2/15, BStBl II 17, 709).