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  • · Nachricht · Japan

    Neues DBA mit Japan unterzeichnet

    | Am 17.12.15 wurde ein neues DBA mit Japan unterzeichnet. Das neue Abkommen beinhaltet u.a. die Senkung der Quellensteuern, die Einführung von verbindlichen Schiedsverfahren sowie Anti-Missbrauchsvorschriften. Die parlamentarische Zustimmung in beiden Vertragsstaaten steht noch aus. Das neue DBA wird nach seinem Inkrafttreten das im Jahr 1966 abgeschlossene und 1979 und 1983 durch Revisionsprotokolle geänderte DBA ersetzen. |

     

    Mit dem neuen DBA kommt es insbesondere zu folgenden Änderungen gegenüber dem aktuellen DBA:

     

    • Der Quellensteuersatz für Dividenden soll unter bestimmten Voraussetzungen gesenkt werden. Bei Beteiligungen von mindestens 10 %, die mindestens 6 Monate gehalten werden, soll der Quellensteuersatz auf 5 % sinken. Bei einer Haltedauer von 18 Monaten und einer Beteiligung von mindestens 25 % erfolgt eine Freistellung. Auch bei Lizenzgebühren soll eine Nullsatzregelung eingeführt werden.

     

    • Zur Abgrenzung der Besteuerungsrechte bei Unternehmenseinkünften sollen u.a. die OECD-Grundsätze zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten (Authorized OECD Approach) Berücksichtigung finden.

     

    • Vorschriften zur Missbrauchsvermeidung sollen eingeführt werden, um eine künstliche Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer zu verhindern.

     

    • Das DBA soll außerdem ein verbindliches Schiedsverfahren enthalten, um sicherzustellen, dass eine Doppelbesteuerung auch in strittigen Fällen vermieden wird.

     

    • Die Vorschriften über den Informationsaustausch in Steuersachen sollen an die aktuellen Empfehlungen des OECD-Musterabkommens angeglichen werden.

     

    • Die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen soll um die Beitreibungshilfe bei Steuerforderungen ergänzt werden.

     

    Damit das neue DBA in Kraft treten kann, bedarf es noch der parlamentarischen Zustimmung in beiden Vertragsstaaten. Es soll für Sachverhalte im Jahr nach dem Austausch der Notifizierungsurkunden anzuwenden sein.

     

    Quelle: ID 43800954