· Fachbeitrag · Kapitalanlagen in der Schweiz
Aktuelles zum Steuerabkommen und zum DBA zwischen Deutschland und der Schweiz
von StB Heiko Kubaile MBA (Int. Taxation), Leiter German Tax & Legal Center und Dipl.-Jur. Peter Plennert, German Tax & Legal Center, beide KPMG AG, Zürich
| Was eigentlich als ein praktikabler Weg zur einvernehmlichen Beilegung des Steuerkonflikts um unversteuerte Altvermögen zwischen Deutschland und der Schweiz dienen sollte, ist momentan Gegenstand politischer Diskussion in Deutschland: Das „Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ vom 21.9.11 (kurz: Steuerabkommen). Auch im „Fundament“ der deutsch-schweizerischen Steuerbeziehungen, dem DBA aus dem Jahre 1971, haben sich Ende 2011 bedeutsame Änderungen ergeben, die nachfolgend vorgestellt werden. |
1. Steuerabkommen Deutschland - Schweiz
Die deutsche Bundesregierung ist für die Umsetzung des Steuerabkommens in deutsches Recht auf die Zustimmung der politischen Opposition (insbesondere SPD) im Bundesrat (Länderkammer) angewiesen. Die SPD hat in den letzten Wochen mehrfach angekündigt, das Abkommen im Bundesrat und damit die deutsche Ratifikation zunächst scheitern zu lassen. Sie vertritt die Auffassung, dass die Besteuerung von unversteuerten Vermögen in der Schweiz im Rahmen des Steuerabkommens ungerecht sei, da sie niedriger ausfalle als bei Kunden, die ihre Erträge bisher ordentlich versteuert hätten. Daher werden in der aktuellen Diskussion momentan von der SPD auch erheblich höhere Steuersätze - es war von 50 bis 70 % die Rede - ins Spiel gebracht.
Auch dass die Personen mit unversteuerten Vermögen gegenüber den Steuerbehörden anonym bleiben sollen, ist Gegenstand der Kritik. In diesem Zusammenhang wird immer wieder eine Ausweitung des im Steuerabkommen vorgesehenen Informationsaustausches für die Vergangenheit gefordert. Die Zahl der deutschen Anfragen ist derzeit auf 750 bis 999 Fälle in zwei Jahren begrenzt. Zwischenzeitlich haben daher bereits Nachverhandlungen begonnen, um die EU-Bedenken zu beseitigen. Möglicherweise geht es aber auch um die angedachte Verteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem Abkommen zwischen den Bundesländern und dem Bund.
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