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  • · Nachricht · Kapitalertragsteuer

    Streubesitzdividenden sollen rückwirkend steuerfrei werden

    | So genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.11 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) vor. |

     

    Der Entwurf steht am 9.11.12 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden.

     

    Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die so genannte „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten worden, bei Vorhandensein eines DBA 15 %. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.

     

    Da der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand auch mit Wirkung für die Vergangenheit beseitigt werden soll, kommt es laut Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen. So wird für 2013 von 1,495 Mrd. EUR Mindereinnahmen ausgegangen, für 2014 werden 1,535 Mrd. erwartet. 2015 sollen die Steuerausfälle durch die Regelung auf 600 Mio. EUR zurückgehen (Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 8.11.12).

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    Quelle: ID 36662420