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  • · Nachricht · Liechtenstein

    BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zum DBA Liechtenstein

    | Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17.11.11 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Liechtenstein) Stellung genommen: |

     

    „Das Fürstentum Liechtenstein hat erstmals mit der Bundesrepublik Deutschland ein DBA abgeschlossen. Vorausgegangen war die Unterzeichnung eines Abkommens über den Informationsaustausch in Steuersachen am 2.9.09.

     

    Wie in der Denkschrift zu diesem Abkommen ausgeführt, stehen beide Abkommen im Zusammenhang mit dem von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit Erklärung vom 12.3.09 eingeleiteten umfassenden Reformprozess im Bereich des liechtensteinischen Steuerrechts. Mit dieser sog. „Liechtenstein-Erklärung“ hatte sich das Fürstentum zur Umsetzung der durch die OECD entwickelten globalen Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet und die Bereitschaft erklärt, umfassende Lösungen zum Schutz der legitimen Steueransprüche anderer Staaten zu entwickeln.

     

    So ist das Fürstentum Liechtenstein nach unserer Kenntnis bestrebt, durch eine Revision des innerstaatlichen Steuerrechts und durch den Abschluss mehrerer DBA, wie das vorliegende, als transparenter, international anerkannter und gleichzeitig attraktiver Standort wahrgenommen zu werden.

     

    Die BStBK hat als Vertreterin der ca. 90.000 Steuerberater in Deutschland ein vitales Interesse daran, dass Deutschland ein funktionierendes und weites Netz mit Doppelbesteuerungsabkommen besitzt, um insbesondere Doppelbesteuerungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich beeinträchtigen können, zu vermeiden. Aus diesem Grunde hatte die Bundessteuerberaterkammer bereits im Oktober des Jahres 2011 ein Symposium zur aktuellen DBA-Politik durchgeführt.

     

    Wir begrüßen im Grundsatz den Abschluss eines DBA mit dem Fürstentum Liechtenstein. Die Behandlung des Altvermögens deutscher Anleger in Liechtenstein ist jedoch durch dieses DBA nicht geklärt. Gleiches gilt für eine mögliche Besteuerung künftiger Kapitaleinkünfte durch eine Abgeltungsteuer. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass der Bundesrat keine Anmerkungen zu dem Abkommen hat.“ (BStBK, Stellungnahme vom 12.10.12).

     

    Hinweis | Die Anmerkungen zu einzelnen Artikeln des Doppelbesteuerungsabkommens finden Sie auf der Homepage der BStBK.

     

    Quelle: ID 36203400