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  • · Nachricht · Liechtenstein

    Regierung legt dem Landtag das DBA mit Deutschland zur Genehmigung vor

    Die Regierung Liechtensteins hat in ihrer Sitzung vom 27.3.12 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) mit der Bundesrepublik Deutschland genehmigt.

     

    Wichtige Investition in die Zukunft

    Das DBA mit Deutschland berücksichtigt einerseits die besondere Wirtschaftsstruktur Liechtensteins als Industriestaat und Finanzplatz in der Mitte Europas, andererseits auch die Wettbewerbssituation Liechtensteins im Vergleich zu Österreich und der Schweiz. „Es stellt damit eine wichtige Investition in die Zukunft dar“ betonte Regierungschef Klaus Tschütscher. Zugleich bekennt sich Liechtenstein mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen erneut zum globalen OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Das Abkommen orientiert sich auch in den anderen Punkten an den aktuellen Entwicklungen und Standards der OECD über Doppelbesteuerungsabkommen.

     

    Solide Grundlage nach aktuellen Standards

    Das „Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen“ fördert die Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Liechtenstein und Deutschland. Die Zusammenarbeit in Steuerfragen wird auf eine solide und umfassende Grundlage gestellt. Deutschland ist für die liechtensteinische Volkswirtschaft nach der Schweiz das wichtigste Exportland. Liechtensteiner Unternehmen sorgen in den verschiedensten Branchen für über 5000 attraktive Arbeitsplätze in Deutschland.

     

    Zu den Kernpunkten des Abkommens gehört die Vereinbarung von Nullsätzen in Bezug auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen, die grenzüberschreitend zwischen Deutschland und Liechtenstein fliessen. Parallel dazu wurden ausgewogene Anti-Missbrauchsbestimmungen vereinbart, die im Wesentlichen dem bestehenden deutschen Anti-Missbrauchsstandard entsprechen und verhindern sollen, dass das Abkommen für die Zwecke einer Steuerumgehung genutzt wird. Dadurch wird gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen, auf welche Fälle das Abkommen Anwendung findet. Mit der Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe wurde eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden vereinbart. Zudem enthält das Abkommen eine umfassende verbindliche Schiedsklausel. Diese Klausel gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird.

     

    Attraktiv und stabil

    Bereits im September 2009 haben Liechtenstein und Deutschland ein Abkommen nach OECD-Standard über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerfragen abgeschlossen. Dieses Informationsaustauschabkommen ist seit Oktober 2010 in Kraft. Der Aufbau eines DBA-Netzes in alle Handelsregionen der Welt nimmt in der Abkommens- und Standortpolitik Liechtensteins einen zentralen Platz ein. „Mit dem DBA mit Deutschland wird ein weiterer wichtiger Schritt auf dem nachhaltigen und zukunftsorientierten Kurs gesetzt, mit dem Liechtenstein seine aktive Finanzplatz- und Steuerstrategie glaubwürdig weiter umsetzt.“ hielt der Regierungschef dazu abschliessend fest (Liechtensteinische Landesverwaltung, Pressemitteilung vom 27.3.12).

     

    Hinweis der Redaktion | In der Ausgabe 4 | 2012 der PIStB erscheint ein ausführlicher Beitrag zum DBA zwischen Liechtenstein und Deutschland. Im Beitrag wird untersucht, ob bzw. inwieweit das neue DBA Steuerpflichtigen noch Raum für Steuerplanungen gewährt.

    Quelle: ID 32778470