· Fachbeitrag · Lohnsteuerrichtlinien 2023
Lohnsteuer bei zeitweiliger Tätigkeit im Inland: BMF kündigt Erleichterungen in LStH 2024 an
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2015 wurden in 2022 mit Wirkung ab dem VZ 2023 neu gefasst (5.12.22, BStBl I 22, Sondernummer 2/2022). Neben etlichen redaktionellen Änderungen gab es einige wenige inhaltliche Änderungen, die z. B. den (verschärften) Lohnsteuerabzug beim zeitweiligen Arbeiten im Inland betreffen. Jetzt hat das BMF im Oktober 2023 auf Intervention der Spitzenverbände der Wirtschaft eine erfreuliche Praxiserleichterung mitgeteilt. |
1. Neuerungen bei der Neufassung der LStR 2023
Die letzte größere Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien erfolgte durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015. Acht Jahre danach wurden die Lohnsteuerrichtlinien (5.12.22, BStBl I Sondernummer 2/2022) neu gefasst und sind ab dem VZ 2023 anzuwenden. Die neuen Richtlinien gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie nur klarstellenden Charakter haben oder geänderte einkommensteuerrechtliche Regelungen betroffen sind, die schon vor dem 1.1.23 in Kraft getreten sind. Eine wichtige Neuerung bei der Neufassung der LStR ist, dass der Inhalt neuerer BMF-Schreiben explizit nicht mehr in die Richtlinien übernommen wird.
PRAXISTIPP | Als Hilfestellung in der Praxis mag das auf der Internetseite des BMF verfügbare elektronische Lohnsteuer-Handbuch dienen, das die für den Lohnzahlungszeitraum 2022 von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder überarbeiteten Hinweise enthält, die ihrerseits Verweise auf BMF-Schreiben und BFH-Rechtsprechung enthalten. Als zentrale Fundstelle für die Verwaltungsauffassung können die Richtlinien somit nicht mehr dienen. |
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