· Fachbeitrag · Merkblatt des BMF
Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten
| Die deutschen Finanzbehörden können steuerliche Außenprüfungen mit ausländischen Steuerverwaltungen zeitgleich und gemeinsam durchführen (koordinierte Außenprüfungen). Das BMF hat nun ein aktuelles Merkblatt zur Durchführung koordinierter Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete veröffentlicht (BMF 6.1.17 (koordinierter Ländererlass), IV B 6 - S-1315 / 16 / 10016 :002; s. auch BMF-Mitteilung vom 29.3.17). |
Im Merkblatt geht es u. a. um
- Ziele koordinierter Außenprüfungen und Prüfungsanordnungen,
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