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  • · Fachbeitrag · Mindeststeuer

    Zweiter BMF-Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG)

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Am 6.12.24 hat das BMF einen zweiten Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz ‒ MinStAnpG) veröffentlicht (s. auch unter www.iww.de/s12283 ). |

    1. Hintergrund des Mindeststeuergesetzes (MinStG)

    Die globale Mindestbesteuerung ‒ auch bekannt als Pillar Two ‒ ist in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) im Dezember 2023 eingeführt worden (s. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21.12.23 [MinBestRL-UmsG], BGBl I Nr. 397, 27.12.23).Ziel ist es schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenzuwirken und zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beizutragen. Unternehmensgruppen, die die Umsatzschwelle nach dem MinStG von 750 Mio. EUR überschreiten, müssen deshalb grundsätzlich umfassende und komplexe Berechnungen vornehmen, um eine etwaige Ergänzungssteuer (Top-up Tax) zu ermitteln (zu den Eckpunkten des Gesetzes zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie s. auch Jahn, PIStB 23, 263; 24, 4).

    2. Erster Diskussionsentwurf für ein MinStAnpG

    Mit dem MinBestRL-UmsG wurden die internationalen Vereinbarungen der globalen Mindestbesteuerung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.23 beginnen, umgesetzt. Bereits am 8.8.24 hat das BMF einen ersten Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) vorgelegt (s.Jahn, PIStB 24, 275). Hintergrund war, dass das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS zwei neue Verwaltungsleitlinien im Dezember 2023 und Juni 2024 veröffentlicht hat, die eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) erfordern. Deutschland hat sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien innerhalb von 24 Monaten ab Veröffentlichung umzusetzen.