03.07.2017 · Fachbeitrag · Mutter-Tochter-Richtlinie
Französischer Zusatzbeitrag bei Weiterausschüttung von Dividenden nicht mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar
| Das französische KStG enthält eine Bestimmung über einen Zusatzbeitrag von 3 % für (Weiter-)Ausschüttungen von Dividenden durch eine in Frankreich körperschaftsteuerpflichtige (Mutter-)Gesellschaft, die unter die Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU vom 30.11.11 fallen. Der EuGH hat nun entschieden, dass ein solcher Zusatzbeitrag von 3 % gegen Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) der Mutter-Tochter-Richtlinie verstößt (EuGH 17.5.17, C-365/16). |
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