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  • · Nachricht · Neue MwSt-Vorschriften ab dem 01.01.2013

    Erleichterungen für Unternehmen

    Am 1.1.13 werden neue EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer wirksam, die den Unternehmen in ganz Europa das Leben erheblich erleichtern werden. Erstens sind fortan elektronische Rechnungen genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier, sodass die Unternehmen wählen können, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Aufgrund der geringeren Verwaltungskosten werden die Unternehmen bis zu 18 Mrd. EUR jährlich einsparen können. Zweitens können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro jährlich die Istversteuerung ermöglichen. Das heißt, die betreffenden KMU hätten die Mehrwertsteuer erst dann zu entrichten, wenn sie sie vom Kunden erhalten - womit sich Liquiditätsprobleme für sie vermeiden ließen (EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.12.12).

     

    Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Die neuen MwSt-Vorschriften spiegeln wider, was die Unternehmen in Europa heute brauchen: einfachere Verfahren, geringere Kosten und Unterstützung bei Lösungen, die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprechen.“

     

    Hintergrund | Die zweite Richtlinie über die Rechnungsstellung für MwSt-Zwecke wurde im Juli 2010 angenommen und gilt ab dem 1.1.13 in allen Mitgliedstaaten. Sie soll die MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung vereinfachen und damit Lasten und Hindernisse für Unternehmen verringern.

     

    Durch die Richtlinie werden elektronische und Papierrechnungen gleichgestellt und einheitlichen Vorschriften unterworfen, womit die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden soll. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung, etwa elektronische Signaturen, mehr vorschreiben, und Rechnungen können fortan elektronisch aufbewahrt werden.

     

    Nach den neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten zudem kleinen Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Mio. EUR erlauben, die Mehrwertsteuer nicht bei der Rechnungsstellung, sondern beim Zahlungseingang oder -ausgang anzumelden und zu entrichten. Dies wird ihren Cash-Flow entlasten, da insbesondere bei kleinen Unternehmen der Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang lang sein kann.

     

    Die Umsetzung der MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung in den 27 Mitgliedstaaten der EU ist zudem ein wichtiges Ziel der Digitalen Agenda für Europa.

     

    Eine umfassende Darstellung der wichtigsten Änderungen der MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung, die ab dem 1.1.13 wirksam werden, finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

    Quelle: ID 37334110