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  • · Nachricht · Polen

    Erhebliche Änderungen im polnischen Körperschaftsteuer vorgesehen

    | Der Unterhaus des polnischen Parlaments hat u. a. revolutionäre Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes verabschiedet, welche am 29.10.20 an den Senat weitergeleitet wurden. Das Vorhaben sieht Änderungen bereits ab dem 1.1.21 bei den Ertragsteuern vor, indem es neue Besteuerungsregeln einführt und vielen Unternehmen neue Verpflichtungen auferlegt. |

     

    Das zentrale Thema ist u.a. die Anwendung der Körperschaftsteuer auf Kommanditgesellschaften, deren Sitz oder Geschäftsführung in Polen ist. Danach werden die Kommanditgesellschaften in den Kreis der Körperschaftsteuerzahler aufgenommen. Dies kann zu einer zweistufigen Besteuerung, d.h. einmal auf der Ebene der Gesellschaft und dann bei der Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschafter, führen.

     

    Der Entwurf sieht auch eine teilweise Befreiung von der Besteuerung der Einnahmen der Kommanditisten aus der Beteiligung an den Gewinnen der Kommanditgesellschaften vor (bis zu 50 % der Einnahmen, nicht mehr als 60.000 PLN im Steuerjahr (getrennt aus der Beteiligung an den Gewinnen jeder Kommanditgesellschaft, an welcher der Kommanditist beteiligt ist), ca. 14.000 EUR.) Allerdings findet die o. g. Befreiung keine Anwendung, wenn der Kommanditist direkt oder indirekt mit dem Komplementär verbunden ist.

     

    Die polnischen Körperschaftsteuervorschriften werden auch in Bezug auf offene Handelsgesellschaften Anwendung finden, deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind und die offene Handelsgesellschaft keine entsprechende Information über die Steuerzahler, welche ein Recht auf deren Gewinn haben, fristgemäß an zuständige Finanzämter einreichen wird.

     

    Daneben soll es u. a. zur Einführung einer allgemeinen Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung der Steuerstrategie ab dem 1.1.21 kommen. Diese Verpflichtung wird Steuerzahler, deren Einnahmen im Steuerjahr 50 Mio. EUR übersteigen, Steuerkapitalgruppen und ihre Mitgliedsunternehmen sowie Immobiliengesellschaften betreffen.

     

    MERKE | Die neuen Besteuerungsregeln sollten gemäß dem Körperschaftsteuergesetzentwurf ab dem 1.1.21 bzw. in bestimmten Fällen ab dem 1.5.21 gelten. Der Gesetzgebungsprozess ist jedoch noch nicht beendet. Gemäß den letzteren Presseveröffentlichungen erscheint die Verschiebung des Inkrafttretens der o.g. Vorschriften auf 2022 als nicht unwahrscheinlich. Die Entwicklung ist zu beobachten.

     

    Beachten Sie | Eine Reihe weiterer Verschärfungen und Neuregelungen im Steuersystem sind vorgesehen. In einer der ersten PIStB-Ausgaben 2021 werden wir ausführlich über die anstehenden Steueränderungen in Polen berichten.

     

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    Quelle: ID 47024781