· Fachbeitrag · Regierungsentwurf
Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen
| Das Bundeskabinett hat am 31.3.21 den Entwurf des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG-E) gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb beschlossen. |
Mit dem StAbwG-E sollen nicht kooperative Staaten und Steuergebiete (Steueroasen) dazu angehalten werden, internationale Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen in diesen Gebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Der Gesetzentwurf enthält folgende Abwehrmaßnahmen, die bei Geschäftsbeziehungen in oder mit Bezug zu nicht kooperativen Staaten greifen:
- Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs
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