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  • 24.02.2022 · Fachbeitrag · Rentenbesteuerung

    Besteuerungsrecht einer deutschen Sozialversicherungsrente nach dem DBA-Kanada

    | Nach Art. 18 Abs. 1 S. 2 Buchst. c) DBA-Kanada hat Deutschland als Quellenstaat kein Besteuerungsrecht an Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Renten ausschließlich auf Beitragszahlungen in Zeiträumen beruhen, in denen der Rentenbezieher außerhalb des Quellenstaates gelebt hat und auch dort seiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist. Wenn der Anteil des Quellenstaates am abkommensrechtlichen Besteuerungsrecht nur geringfügig ist, steht das Besteuerungsrecht insgesamt dem Ansässigkeitsstaat zu; eine Aufteilung ist nicht vorzunehmen (FG Mecklenburg-Vorpommern 7.10.21, 2 K 39/21). |