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  • 26.02.2018 · Fachbeitrag · Sachverhaltsermittlung im Ausland

    Keine Auskunftspflicht eines inländischen Geschäftsführers einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    | Geschäftsführer haben nach § 93 AO eine Auskunftspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Wie weit sich der Geltungsbereich der AO jedoch auf ausländische Gesellschaften erstreckt, hatte nun das FG Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Danach können Auskunftsersuchen an den Geschäftsführer einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft in dessen Eigenschaft als deren gesetzlicher Vertreter nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, auch wenn der Geschäftsführer selbst im Inland seinen Wohnsitz hat (FG Rheinland-Pfalz 15.11.17, 1 K 1763/17). |