· Fachbeitrag · Schweiz
Neue Bestimmungen über Steuerabzüge für Expatriates
| Am 16.1.15 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Expatriates-Verordnung revidiert, welche auf den 1.1.16 in Kraft gesetzt wird (s. auch Medienmitteilung der EFD vom 16.1.15). |
Expatriates werden nunmehr definiert als leitende Angestellte sowie Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Nicht als Expatriates gelten andere ausländische Angestellte, die mit befristetem Arbeitsvertrag in der Schweiz arbeiten.
Folgende Berufskosten werden für Expatriates zum Abzug zugelassen:
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