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  • · Nachricht · Schweiz

    Neue rechtliche Grundlagen zur Durchführung von internationalen Steuerabkommen (EFD)

    | Der Schweizerische Bundesrat hat am 10.11.21 das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) sowie die zugehörige Verordnung per 1.1.22 in Kraft gesetzt. Damit passt der Bundesrat die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht an (s. auch Medienmitteiung EFD vom 10.11.21). |

     

    Im nationalen Recht der Schweiz regeln bisher das Bundesgesetz vom 22.6.51 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen gewisse Fragen der Umsetzung und der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

     

    Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden Gesetzes soweit notwendig übernommen und mit neuen Regelungsbereichen ergänzt. Das neue Gesetz regelt zusätzlich

    • wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält,
    • die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie
    • Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.

     

    Die Inkraftsetzung des StADG macht gewisse Anpassungen bestehender Verordnungen notwendig. Ausserdem werden zwei Verordnungen und ein Bundesbeschluss aufgehoben, welche mit der Inkraftsetzung des StADG nicht mehr notwendig sind.

     

    Quelle: ID 47819762