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  • · Nachricht · Schweiz

    Schweizer Bundesrat verabschiedet Botschaft für automatischen Informationsaustausch in Steuersachen Schweiz-EU

    | Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 27.5.15 bis zum 17.9.15 war das Abkommen Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Die Teilnehmer begrüssten die Vorlage grossmehrheitlich (s. Medienmitteilung, Eidgenössisches Finanzdepartement 25.11.15). |

     

    Das Wichtigste in Kürze:

     

    • Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt.

     

    • Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1.1.17 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.

     

    • Das Abkommen Schweiz - EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.

     

    Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll. Es ersetzt das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz - EU, übernimmt jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

     

    Der Bundesrat hatte am 8.10.14 die Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen, nachdem die Mandate im Vorfeld mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert worden waren. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten wurden in der Folge aufgenommen. Das AIA-Abkommen mit der EU wurde am 27.5.15 in Brüssel unterzeichnet.

    Quelle: ID 43758291