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  • · Nachricht · Steuerabkommen vs. CD-Ankäufe

    Die Bundesregierung fordert Rechtstaatlichkeit statt Datenhehlerei

    | „Steuerpolitik, die auf Datenhehlerei setzt, kann nicht für Steuergerechtigkeit sorgen.“ Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Steffen Kampeter nennt die Dinge beim Namen. Die Bundesregierung setzt auf Rechtstaatlichkeit. NRW, das erneut Daten über mutmaßliche Steuerhinterzieher gekauft hatte, handele im Alleinauftrag. Es gefährde damit nicht nur das ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz, sondern breche auch die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, so Kampeter weiter. |

     

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte sich bereits vor Wochen gegen den Kauf weiterer Steuer-CDs ausgesprochen und statt dessen für das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen geworben.„Das Abkommen macht CD-Ankäufe in Zukunft überflüssig. Es stellt auf legale Weise sicher, dass alle deutschen Steuerhinterzieher in der Schweiz zahlen müssen“, sagte Schäuble.

     

    Bisher unversteuerte Vermögenswerte müssen pauschal mit einem Steuersatz von 21 bis 41 % auf das Kapital nachversteuert werden. Das führt zu einer gerechten Steuerlast. Die Schweiz garantiert ein Mindestaufkommen aus der Pauschalbesteuerung von 2 Mrd. CHF. Es wird eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt - unabhängig davon, ob diese in Deutschland oder in der Schweiz erzielt werden. Die Schweiz erhebt eine Steuer entsprechend der deutschen Abgeltungssteuer.

     

    Der erweiterte Auskunftsaustausch zwischen schweizerischen und deutschen Steuerbehörden schafft in Zukunft ein zusätzliches unkalkulierbares Entdeckungsrisiko für neues Schwarzgeld in der Schweiz.

    Die Schweiz verpflichtet sich nach Inkrafttreten des Abkommens - staatenweise saldiert - Vermögensverlagerungen in Drittstaaten zu melden. Auch die Besteuerung von Erbschaften, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens anfallen, wird sichergestellt.

     

    Achtung | Soweit das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gilt (private Zinsen), findet das Abkommen keine Anwendung.

     

    Der Weg zu einer effektiven Besteuerung führt nur über die Ratifizierung des bereits abgeschlossenen Steuerabkommens. Dies ermöglicht eine geregelte und gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steueransprüche in der Schweiz für die Zukunft und in der Vergangenheit. Der punktuelle Kauf von Daten-CDs überlässt dagegen Steuergerechtigkeit dem Zufall. Ohne das Abkommen verjähren Jahr für Jahr Steueransprüche in Milliardenhöhe. Der Bundestag hat bereits grünes Licht gegeben. Jetzt liegt es am Bundesrat dem Vertrag zuzustimmen. „Wenn das Abkommen scheitert, nützt das nur den Steuerbetrügern“, so der Bundesfinanzminister (Bundesregierung, Pressemitteilung vom 10.8.12).

    Quelle: ID 35084540