· Nachricht · Steuergestaltungsmodelle
Rheinland-Pfalz schlägt Einführung einer „Schwarzen Liste“ vor
| Große Anwaltskanzleien und Konzerne entwickeln immer wieder komplexe Steuergestaltungsmodelle, die Lücken im Steuersystem ausnutzen, mit denen sich die Steuerlast gezielt minimieren lässt. Oft werden diese Modelle auch an andere Firmen verkauft. Dieser Entwicklung soll durch die Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen entgegen getreten werden (s. auch FinMin Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 8.3.18). |
Die Finanzministerkonferenz hatte auf Initiative der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen im November 2017 beschlossen, eine Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre einzusetzen, die möglichst rasch Eckpunkte für die rechtliche Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen erarbeitet.
Im Rahmen der Diskussion bringt die Finanzministerin Doris Ahnen neu den Vorschlag einer sog. „Schwarzen Liste“ für Steuergestaltungsmodelle ein. Steuergestaltungsmodelle sollen an eine zentrale Stelle unter Mitwirkung von Bund und Ländern gemeldet werden, wo die Modelle systematisiert, inhaltlich bewertet und im Hinblick auf ihre fiskalische Wirkung geprüft werden. „Steuergestaltungsmodelle, die dann als unerwünscht erachtet werden, sollen auf einer sog. ‘Schwarzen Liste‘ veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Vertrauensschutz mehr für den Steuerpflichtigen. Gleichzeitig entsteht Druck auf die Politik, gesetzgeberische Maßnahmen gegen diese Gestaltungen zu ergreifen“, erklärte Ahnen. Dies werde den Kampf für Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen deutlich vereinfachen.
„Die Anzeigepflicht kann einen wirksamen Beitrag dazu leisten, Lücken im Steuersystem frühzeitig zu erkennen und zu schließen und so den Druck auf Steuervermeider zu erhöhen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit“, so Ahnen abschließend.