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  • · Nachricht · Steuerhinterziehung

    Neufassung der EU-Zinsrichtlinie veröffentlicht

    | Wie bereits berichtet wurde nach sechs Jahren zäher Verhandlungen über eine Verschärfung der Zinsrichtlinie die Neufassung am 24.3.14 durch die Mitgliedstaaten formal beschlossen. Bis zuletzt hatten vornehmlich Luxemburg und Österreich immer wieder eine Einigung verhindert, da sie das Bankgeheimnis höher werteten als die Informationsbedürfnisse der Steuerbehörden (s. auch Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24.3.14). Die Richtlinie 2014/48/EU vom 24.03.2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen wurde nun im Amtsblatt veröffentlicht. |

     

    MERKE | Hauptneuerung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, am automatisierten Informationsaustausch teilzunehmen, damit der Ansässigkeitsstaat eines Empfängers einer grenzüberschreitenden Zinszahlung diese entsprechend seiner nationalen Regelungen besteuern kann. Außerdem umfasst die Richtlinie künftig nicht nur Zinserträge, sondern auch andere im Wesentlichen gleichwertige Einkünfte. Dazu gehören Erträge aus Investmentfonds oder -systemen und Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen.

     

    Die neue Richtlinie soll die Umgehung der Richtlinie 2003/48/EG durch die Umleitung von Zinszahlungen über außerhalb der EU niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer unterbinden, indem mehr Informationen über den „wirtschaftlichen Eigentümer“ von den Zahlstellen eingeholt und mit den Informationen über die Zinszahlungen an die zuständige Behörde weitergeben werden müssen.

     

    Die Richtlinie ist bis zum 1.1.16 in nationales Recht umzusetzen.

    Quelle: ID 42670693