· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie beschlossen
| Nach sechs Jahren zäher Verhandlungen über eine Verschärfung der Richtlinie zur Besteuerung von Zinsen innerhalb der Europäischen Union wurde am 24.3.14 die Neufassung durch die Mitgliedstaaten formal beschlossen. Bis zuletzt hatten vornehmlich Luxemburg und Österreich immer wieder eine Einigung verhindert, da sie das Bankgeheimnis höher werteten als die Informationsbedürfnisse der Steuerbehörden (s. auch Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24.3.14). |
Der von der EU gewählte Ansatz soll nun gänzlich mit dem globalen Ansatz der OECD übereinstimmen. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet sicherzustellen, dass das EU-Recht bis Ende 2014 vollständig an den neuen weltweiten Standard angeglichen ist. Um ihr nationales Recht an die geänderte Richtlinie anzupassen, haben die Mitgliedstaaten bis zum 1.1.16 Zeit.
MERKE | Hauptneuerung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, am automatisierten Informationsaustausch teilzunehmen, damit der Ansässigkeitsstaat eines Empfängers einer grenzüberschreitenden Zinszahlung diese entsprechend seiner nationalen Regelungen besteuern kann. Außerdem umfasst die Richtlinie künftig nicht nur Zinserträge, sondern auch andere im Wesentlichen gleichwertige Einkünfte. Dazu gehören Erträge aus Investmentfonds oder -systemen und Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen. |
Die Staats- und Regierungschefs haben die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino aufgefordert, sich ebenfalls uneingeschränkt zu verpflichten, den automatischen Informationsaustausch umzusetzen. Die Kommission wird die Verhandlungen mit diesen Nicht-EU-Staaten zügig fortsetzen. Das Ziel sei es, noch vor dem Jahresende Ergebnisse zu präsentieren.