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  • · Nachricht · Steuersysteme der EU

    EU-Kommission hat länderspezifische Empfehlungen 2015/2016 für Deutschland veröffentlicht

    | Die EU-Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters am 13.05.2015 die länderspezifischen Empfehlungen vorgelegt. Darin werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ehrgeizigere Strukturreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu ergreifen und Wachstumsanreize zu schaffen. Die Empfehlungen stützen sich u. a. auf die Länderberichte, die die EU-Kommission im Februar diesen Jahres veröffentlicht hatte, sowie auf die von den EU-Mitgliedstaaten im April übermittelten nationalen Reformprogramme. Im Gegensatz zu den Vorjahren hat die EU-Kommission die Anzahl der Empfehlungen reduziert, damit die EU-Mitgliedstaaten die Bereiche fokussieren können, in denen der größte Handlungsbedarf besteht. Außerdem soll damit zur besseren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beigetragen werden (s. auch . |

     

    Die EU-Kommission kritisiert bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2014/2015, dass die Länder große Defizite bei der Öffnung von Produkt- und Dienstleistungsmärkten für den Wettbewerb und bei Regulierungsvorschriften aufweisen. Daher sollen die länderspezifischen Empfehlungen 2015/2016 dazu beitragen, wettbewerbshindernde Regelungen und Markteintrittsschranken weiter abzubauen und sowohl den inländischen als auch den grenzüberschreitenden Wettbewerb zu stärken.

     

    In diesem Bereich gerät Deutschland wieder ins Visier der EU-Kommission. Wie in den vergangenen Jahren zielt eine der an Deutschland gerichteten Empfehlungen auf die Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, insb. bei den freiberuflichen Dienstleistung, ab.

     

    • Deutschland wird aufgefordert, ehrgeizigere Maßnahmen zu ergreifen, um ungerechtfertigte Beschränkungen im Hinblick auf die Rechtsform, Fremdkapital und feste Gebührenrahmen abzuschaffen.

     

    • Ferner kritisiert die EU-Kommission, dass Deutschland noch keine Maßnahmen ergriffen hat, nachdem es seine bestehenden Berufsregelungen im Rahmen der gegenseitigen Evaluierung gemäß Berufsqualifikationsrichtlinie auf den Prüfstand gestellt hat.

     

    • Im Steuerbereich wird Deutschland aufgefordert, sein Steuersystem effizienter zu gestalten. Diesbezüglich solle die kommunale Gewerbesteuer und die Unternehmensbesteuerung überprüft als auch die Steuerverwaltung modernisiert werden. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um die hohe steuer- und Abgabebelastung, insbesondere für Geringverdiener, zu verringern.

     

    • Des Weiteren fordert die EU-Kommission die Wirkung der kalten Progression zu überprüfen, da sie befürchtet, dass sie bei dynamischem Lohnwachstum und höheren Inflationsraten in den kommenden Jahren zu Steuererhöhungen führen könnte.

     

    • Außerdem solle die fiskalische Behandlung von Minijobs auf den Prüfstand gestellt werden, da sie Arbeitnehmer davon abhält, eine Stelle mit einem Verdienst oberhalb der Minijob-Schwelle (450 Euro/Monat) anzunehmen.

     

    Der Rat wird die länderspezifischen Empfehlungen im Juni erörtern. Die Staats- und Regierungschefs werden sie dann am 25./26.06.2015 bestätigen, damit sie anschließend von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.

    Quelle: ID 43392031