· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kein Vorsteuerabzug der Holding aus für Tochtergesellschaft bestimmten Leistungen
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Holdinggesellschaften sind aus Eingangsbezügen dem Grunde nach zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie als sog. Führungs-/Funktionsholding agieren und die fragliche Leistung ihrer unternehmerischen Sphäre dient. Der Vorsteuerabzug soll nach der jüngsten Entscheidung des EuGH (8.9.22, C-98/21 ) allerdings immer dann versagt werden, wenn die bezogene Leistung für das Unternehmen der Tochtergesellschaften bestimmt und unentgeltlich weitergereicht wird, was eine empfindliche Beschränkung für grenzüberschreitende Konzernstrukturen bedeuten könnte. |
1. Sachverhalt
Die im Bauprojektbereich tätige H-GmbH, deren beiden Geschäftsführer A und B je hälftig die Anteile halten, war als Führungsholding Obergesellschaft eines Baukonzerns und insofern an zwei GmbH & Co. KGs (X-KG u. Y-KG) als Kommanditistin mehrheitlich beteiligt (keine USt-Organschaft):
- an der X-KG („X“) zu 94 % und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig