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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zusammenfassende Meldung: Neuerungen ab dem 1.1.20

    von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Das BZSt hat die Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung (ZM) vollständig überarbeitet. Seit dem 1.1.20 werden in den Datenaustausch auch Beförderungen und Versendungen im Rahmen der Konsignationslagerregelung ( § 6b UStG ) einbezogen und folglich die ZM-Abgabepflicht auf Beförderungen und Versendungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG ausgedehnt. |

    1. Themenschwerpunkte der neuen Anleitung (Stand: Januar 2020)

    Insbesondere folgende Themenbereiche wurden praxisgerecht aufbereitet und anhand zahlreicher Fallbeispiele erläutert:

     

    Übersicht / 

    • Elektronische Abgabe und Abgabe auf Papier

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt I.1

    • Wer muss eine ZM abgeben?

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt I.2

    • Zusammenhang zwischen UStVA 2020 und ZM

    Nachfolgende Ziffer 4

    • Was ist zu melden?

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt II

    • Wann ist zu melden?

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt III

    • So werden die Vordrucke ausgefüllt

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt IV

    • Nachträgliche Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt IV.10

    • Berichtigungen

    Anleitung USt ZM 1/2020, Abschnitt IV.12

    • Ausfüllmuster

    Anleitung USt ZM 1/2020, Anlagen a. S. 13 f.