· Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung des Non-EU-Geschäfts
Anerkennung weiterer ATLAS-Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Das BMF erweitert mit Schreiben vom 23.1.15 (IV D 3 - S 7134/07/10003-02 , BStBl I 15, 144) den Katalog der ATLAS-Ausgangsvermerke, die für umsatzsteuerliche Zwecke nunmehr als Ausfuhrnachweis anerkannt werden sollen. Dazu wird der UStAE um einen neuen Abschn. 6.7a ergänzt. |
1. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Nach Abschnitt 6.7 wird der Abschn. 6.7a eingefügt, der neben dem allgemeinen „Ausgangsvermerk” und dem „Alternativ-Ausgangsvermerk” (vgl. Abschn. 6.6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Abschn. 6.7 Abs. 1 UStAE) vier weitere Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweise anerkennt. Die Ausgangsvermerke werden im EDV-gestützten Ausfuhrverfahren ATLAS durch die AfZSt an den Anmelder/Ausführer übermittelt.
Checkliste / ATLAS-Dokumente als Ausfuhrnachweise |
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig