02.05.2018 · Fachbeitrag · USA
Deutsches Besteuerungsrecht für Einkünfte aus einer S-Corporation
| Wird bei Gesellschaften ausländischen Rechts im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein Rechtstypenvergleich vorgenommen, ist es unerheblich, ob die Personenvereinigung im Ausland der Körperschaftsteuer unterliegt oder als Mitunternehmerschaft besteuert wird. Für Ausschüttungen einer US-amerikanischen S-Corporation, die einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person zufließen, besitzt Deutschland als Ansässigkeitsstaat nach Art. 21 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. das Besteuerungsrecht. |
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