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US-Steuerrecht: Relevante Zahlen und Termine für das Jahr 2015
von Dipl.-Kfm. US-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (CPA) Gerald R. Brix, Brix + Partners LLC, New York/USA
| Die USA sind ein wichtiger Handelspartner vor allem auch des deutschen Mittelstandes und wohlhabender Privatpersonen. Für sie und deren steuerliche Berater gewinnen steuerliche Themen zunehmend an Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten für das Jahr 2015. |
1. Abgabetermine
Die penible Einhaltung der Abgabetermine ist für die Vermeidung von Strafen und Zinsen erforderlich. Wichtiger jedoch ist, dass bestimmte steuerliche Wahlrechte nur dann ausgeübt werden können, wenn die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde. Für 2015 gelten die folgenden Abgabetermine, wobei unterstellt wird, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht:
Termin | Steuerpflichtiger | Form | Beschreibung |
2.2.15 | Alle Unternehmen | 1099 | Kontrollmitteilung an den Empfänger über bestimmte in 2014 geleistete Zahlungen |
2.3.15 | Alle Unternehmen | 1099 | Kontrollmitteilung an die US-Finanzbehörde über bestimmte in 2014 geleistete Zahlungen |
16.3.151) | Kapitalgesellschaften | 1120 | Körperschaftsteuererklärung 2014 für US-Kapitalgesellschaften (U.S. Corporation Income Tax Return) |
16.3.151) | Kapitalgesellschaften | 1120-F | Körperschaftsteuererklärung 2014 für ausländische Kapitalgesellschaften mit einer US-Betriebsstätte (U.S. Income Tax Return of a Foreign Corporation) |
16.3.151) | Alle Unternehmen | 1042 | Erklärung über die in 2014 einbehaltenen Quellensteuern auf wiederkehrende Einkünfte aus US-Quellen (Annual Withholding Tax Return for U.S. Source Income of Foreign Persons) |
15.4.152) | Unbeschränkt Steuerpflichtige | 1040 | Einkommensteuererklärung 2014 für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (U.S. Individual Income Tax Return) |
15.4.151) | Personengesellschaften | 1065 | Steuererklärung 2014 für in- und ausländische Personengesellschaften (U.S. Return of Partnership Income) |
15.4.151) | Personengesellschaften | 8804 | Erklärung über die in 2014 von Personengesellschaften einbehaltenen Quellensteuern auf Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, die auf Steuerausländer entfallen (Annual Return for Partnership Withholding Tax (Section 1446)) |
15.4.151) | Estates und Trusts | 1041 | Steuererklärung 2014 für inländische Estates und Trusts (U.S. Income Tax Return of Estates and Trusts) |
15.5.153) | Bestimmte steuerbefreite Organisationen | 990 | Steuererklärung 2014 für bestimmte steuerbefreite Organisationen (Return of Organization Exempt From Income Tax) |
15.6.152) | Beschränkt Steuerpflichtige | 1040NR | Einkommensteuererklärung 2014 für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (U.S. Nonresident Aline Income Tax Return) |
30.6.154) | Bestimmte natürliche und juristische Personen,Zweigniederlassungen | Fin-CEN 114 | Kontrollmitteilung an die US-Finanzbehörde über nicht-amerikanische Bankkonten betreffend 2014 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts) |
1) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 15.9.15 verlängert werden.
2) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 15.10.15 verlängert werden.
3) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 17.11.15 verlängert werden.
4) Anders als bei den steuerlichen Fristen (Poststempel) ist hier das Eingangsdatum maßgebend.
2. US-Einkommensteuer
Die US-Einkommensteuer wird sowohl auf Bundesebene als auch auf Bundesstaatenebene erhoben (mit Ausnahme von sieben Bundesstaaten: Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming). Die auf Staatsebene gezahlten Steuern können grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene abgezogen werden (Itemized Deductions).
2.1 Laufende Einkünfte
Die Erhebung der Einkommensteuer erfolgt entweder im Abzugsweg (z.B. Lohnsteuer) oder im Wege der Selbstveranlagung mit quartalsweisen Vorauszahlungen. Laufende Einkünfte werden grundsätzlich mit dem progressiven Steuertarif belastet. Die Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst. Für das Jahr 2015 ergeben sich folgende Steuersätze für die verschiedenen Veranlagungsformen (Beträge in USD):
Einzelveranlagung | Verheiratet mit getrennter Veranlagung | Zusammenveranlagung | Steuersatz | |||
von | bis | von | bis | von | bis | |
0 | 9.225 | 0 | 9.225 | 0 | 18.450 | 10 % |
9.226 | 37.450 | 9.226 | 37.450 | 18.451 | 74.900 | 15 % |
37.451 | 90.750 | 37.451 | 75.600 | 74.901 | 151.200 | 25 % |
90.751 | 189.300 | 75.601 | 115.225 | 151.201 | 230.450 | 28 % |
189.301 | 411.500 | 115.226 | 205.750 | 230.451 | 411.500 | 33 % |
411.501 | 413.200 | 205.751 | 232.425 | 411.501 | 464.850 | 35 % |
= 413.201 | = 232.426 | = 464.851 | 39,6 % |
2.2 Veräußerungsgewinne
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (auf Bundesebene) lässt sich in folgender Übersicht zusammenfassen:
Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von | Steuersätze, bei max. Grenzsteuersatz (s.o.) | ||
10 bis 15 % | 25 bis 35 % | 39,6 % | |
Aktien, Immobilien | |||
| Normaltarif | Normaltarif | Normaltarif |
| 0 % | 15 % | 20 % |
| Normaltarif | Normaltarif | Normaltarif |
Kunst, Antiquitäten, andere Sammlerstücke sowie Gold (sog. Collectibles) | 28 % | 28 % | 28 % |
1) Der Aufholungsgewinn (Recaptured Gain) entspricht grundsätzlich der bisher vorgenommenen Abschreibung. Jedoch unterliegen bestimmte Immobilien bis zur Höhe der linearen Abschreibung einem besonderen Steuersatz von 25 % (Unrecaptured Gain). Ausnahmen gelten für Immobilien, die nach 1980 und vor 1987 in Betrieb genommen wurden.
2.3 Andere einkommensteuerlich relevante Größen
Zusätzliche Steuer auf (bestimmte) Investmenteinkünfte (Net Investment Tax) | |
| 0 % |
|
3,8 % |
Alternative Mindeststeuer (Alternative Minimum Tax) | |
Bei steuerpflichtigem ATM-Einkommen | |
|
26 % |
|
28 % |
Persönlicher Freibetrag (Personal Exemptions) | 4.000 USD |
Pauschale für Werbungskosten/Sonderausgaben (Standard Deduction) | |
| 0 USD |
| 6.300 USD |
Freibetrag für im Ausland lebende US-Staatsbürger und Green Card-Inhaber auf Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit (Foreign Earned Income Exclusion) |
100.800 USD |
2.4 Quellensteuern
Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird grundsätzlich Quellensteuer erhoben. Einkünfte aus US-Quellen unterliegen im Zeitpunkt der Auszahlung einem Quellensteuerabzug von 30 % auf den Bruttobetrag (Bruttobesteuerung). Die US-Steuerpflicht kann durch ein entsprechend anwendbares DBA reduziert oder eliminiert werden.
Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit (Einkünfte aus unselbstständiger oder selbstständiger bzw. gewerbsmäßiger Tätigkeit) unterliegen grundsätzlich der Nettobesteuerung. Allerdings sind Quellensteuern in Höhe des jeweils anwendbaren Höchststeuersatzes auf den Bruttobetrag einzubehalten. Die Quellensteuern lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Zinsen (Interest) - nach DBA D/USA | 0 % |
Dividenden (Dividends) - nach DBA D/USA | 15 % |
|
5 % |
|
0 % |
Gewerbliche Einkünfte (Income effectively connected with a U.S. Trade or Business) | |
| tatsächliche Steuerbelastung, max. 39,6 % |
| tatsächliche Steuerbelastung, max. 35 % |
2.5 Sozialabgaben
Bestimmte Sozialabgaben werden auf Bundesstaatenebene erhoben (z.B. Arbeitslosenversicherung). Auf Bundesebene unterteilt sich die Sozialabgabepflicht in die sogenannten OASDI-Abgaben (Altersvorsorge, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversicherung) und die HI-Abgabe (Gesundheitsversorgung im Alter). Für das Jahr 2015 ergeben sich danach folgende Sätze:
Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer | |
OASDI-Abgaben (Beitragsbemessungsgrenze 2015: 118.500 USD) | je 6,2 % |
HI-Abgaben (keine Beitragsbemessungsgrenze) | je 1,45 % |
Beiträge für Selbstständige | |
OASDI-Abgaben (Beitragsbemessungsgrenze 2015: 118.500 USD) | 12,4 % |
HI-Abgaben (keine Beitragsbemessungsgrenze) | 2,9 % |
Zusätzliche HI-Abgabe für hohe Einkommen | |
Für Einkommen von mehr als 200.000 USD (Ledige) bzw. 250.000 USD (Zusammenveranlagung) bzw. 125.000 USD (getrennte Veranlagung) | 0,9 % |
WEITERFÜHRENDER HINWEIS
- In der nächsten Ausgabe erhalten Sie die aktuellen Steuersätze für die US-Körperschaftsteuer und die US-Nachlass- und Schenkungsteuer und eine Übersicht mit den zu gewährenden Freibeträgen bei der US-Nachlasssteuer unter Anwendung des Erb-DBA D/USA. In einem abschließenden Belastungsvergleich werden vier Alternativen für US-Investitionen durch eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland (US-Personengesellschaft, Hybridgesellschaft [Foreign Reverse Hybrid], US- und deutsche Kapitalgesellschaft) vorgestellt.
Zum Autor | Gerald R. Brix ist Dipl.-Kfm. (Univ. Regensburg) und ist als US-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Certified Public Accountant) in New York City, USA, zugelassen. Im Jahr 1995 gründete er die Kanzlei Brix + Partners LLC, U.S. Steuerberatung in New York, welche auf die steuerliche Betreuung deutscher und deutschsprachiger Interessen spezialisiert ist (US-Aktivitäten mittelständischer Unternehmen, Familienvermögen, wohlhabende Privatkunden).