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  • · Fachbeitrag · USA

    US-Steuerrecht: Relevante Zahlen und Termine für das Jahr 2015

    von Dipl.-Kfm. US-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (CPA) Gerald R. Brix, Brix + Partners LLC, New York/USA

    | Die USA sind ein wichtiger Handelspartner vor allem auch des deutschen Mittelstandes und wohlhabender Privatpersonen. Für sie und deren steuerliche Berater gewinnen steuerliche Themen zunehmend an Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten für das Jahr 2015. |

    1. Abgabetermine

    Die penible Einhaltung der Abgabetermine ist für die Vermeidung von Strafen und Zinsen erforderlich. Wichtiger jedoch ist, dass bestimmte steuerliche Wahlrechte nur dann ausgeübt werden können, wenn die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde. Für 2015 gelten die folgenden Abgabetermine, wobei unterstellt wird, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht:

     

    Termin
    Steuerpflichtiger
    Form
    Beschreibung

    2.2.15

    Alle Unternehmen

    1099

    Kontrollmitteilung an den Empfänger über bestimmte in 2014 geleistete Zahlungen

    2.3.15

    Alle Unternehmen

    1099

    Kontrollmitteilung an die US-Finanzbehörde über bestimmte in 2014 geleistete Zahlungen

    16.3.151)

    Kapitalgesellschaften

    1120

    Körperschaftsteuererklärung 2014 für US-Kapitalgesellschaften (U.S. Corporation Income Tax Return)

    16.3.151)

    Kapitalgesellschaften

    1120-F

    Körperschaftsteuererklärung 2014 für ausländische Kapitalgesellschaften mit einer US-Betriebsstätte (U.S. Income Tax Return of a Foreign Corporation)

    16.3.151)

    Alle Unternehmen

    1042

    Erklärung über die in 2014 einbehaltenen Quellensteuern auf wiederkehrende Einkünfte aus US-Quellen (Annual Withholding Tax Return for U.S. Source Income of Foreign Persons)

    15.4.152)

    Unbeschränkt Steuerpflichtige

    1040

    Einkommensteuererklärung 2014 für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (U.S. Individual Income Tax Return)

    15.4.151)

    Personengesellschaften

    1065

    Steuererklärung 2014 für in- und ausländische Personengesellschaften (U.S. Return of Partnership Income)

    15.4.151)

    Personengesellschaften

    8804

    Erklärung über die in 2014 von Personengesellschaften einbehaltenen Quellensteuern auf Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, die auf Steuerausländer entfallen (Annual Return for Partnership Withholding Tax (Section 1446))

    15.4.151)

    Estates und Trusts

    1041

    Steuererklärung 2014 für inländische Estates und Trusts (U.S. Income Tax Return of Estates and Trusts)

    15.5.153)

    Bestimmte steuerbefreite Organisationen

    990

    Steuererklärung 2014 für bestimmte steuerbefreite Organisationen (Return of Organization Exempt From Income Tax)

    15.6.152)

    Beschränkt Steuerpflichtige

    1040NR

    Einkommensteuererklärung 2014 für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (U.S. Nonresident Aline Income Tax Return)

    30.6.154)

    Bestimmte natürliche und juristische Personen,Zweigniederlassungen

    Fin-CEN 114

    Kontrollmitteilung an die US-Finanzbehörde über nicht-amerikanische Bankkonten betreffend 2014 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts)

     

    1) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 15.9.15 verlängert werden.

    2) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 15.10.15 verlängert werden.

    3) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 17.11.15 verlängert werden.

    4) Anders als bei den steuerlichen Fristen (Poststempel) ist hier das Eingangsdatum maßgebend.

    2. US-Einkommensteuer

    Die US-Einkommensteuer wird sowohl auf Bundesebene als auch auf Bundesstaatenebene erhoben (mit Ausnahme von sieben Bundesstaaten: Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming). Die auf Staatsebene gezahlten Steuern können grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene abgezogen werden (Itemized Deductions).

     

    2.1 Laufende Einkünfte

    Die Erhebung der Einkommensteuer erfolgt entweder im Abzugsweg (z.B. Lohnsteuer) oder im Wege der Selbstveranlagung mit quartalsweisen Vorauszahlungen. Laufende Einkünfte werden grundsätzlich mit dem progressiven Steuertarif belastet. Die Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst. Für das Jahr 2015 ergeben sich folgende Steuersätze für die verschiedenen Veranlagungsformen (Beträge in USD):

     

    Einzelveranlagung
    Verheiratet mit getrennter Veranlagung
    Zusammenveranlagung
    Steuersatz
    von
    bis
    von
    bis
    von
    bis

    0

    9.225

    0

    9.225

    0

    18.450

    10 %

    9.226

    37.450

    9.226

    37.450

    18.451

    74.900

    15 %

    37.451

    90.750

    37.451

    75.600

    74.901

    151.200

    25 %

    90.751

    189.300

    75.601

    115.225

    151.201

    230.450

    28 %

    189.301

    411.500

    115.226

    205.750

    230.451

    411.500

    33 %

    411.501

    413.200

    205.751

    232.425

    411.501

    464.850

    35 %

    = 413.201

    = 232.426

    = 464.851

    39,6 %

     

     

    2.2 Veräußerungsgewinne

    Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (auf Bundesebene) lässt sich in folgender Übersicht zusammenfassen:

     

    Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von
    Steuersätze, bei max. Grenzsteuersatz (s.o.)
    10 bis 15 %
    25 bis 35 %
    39,6 %

    Aktien, Immobilien

    • Haltedauer = 12 Monate

    Normaltarif

    Normaltarif

    Normaltarif

    • Haltedauer = 12 Monate

    0 %

    15 %

    20 %

    • Aufholungsgewinn1)

    Normaltarif

    Normaltarif

    Normaltarif

    Kunst, Antiquitäten, andere Sammlerstücke sowie Gold (sog. Collectibles)

    28 %

    28 %

    28 %

     

     

    1) Der Aufholungsgewinn (Recaptured Gain) entspricht grundsätzlich der bisher vorgenommenen Abschreibung. Jedoch unterliegen bestimmte Immobilien bis zur Höhe der linearen Abschreibung einem besonderen Steuersatz von 25 % (Unrecaptured Gain). Ausnahmen gelten für Immobilien, die nach 1980 und vor 1987 in Betrieb genommen wurden.

     

    2.3 Andere einkommensteuerlich relevante Größen

     

    Zusätzliche Steuer auf (bestimmte) Investmenteinkünfte (Net Investment Tax)
    • für beschränkt Steuerpflichtige

    0 %

    • für unbeschränkt Steuerpflichtige mit bereinigtem Bruttoeinkommen über 200.000 USD (Ledige) bzw. 250.000 USD (Zusammenveranlagung) bzw. 125.000 USD (getrennte Veranlagung)

     

     

     

    3,8 %

    Alternative Mindeststeuer (Alternative Minimum Tax)

    Bei steuerpflichtigem ATM-Einkommen

    • < 185.400 USD (Ledige) bzw. < 92.700 USD (Verheiratete mit getrennter Veranlagung)

     

    26 %

    • = 185.401 USD (Ledige) bzw. = 92.701 USD (Verheiratete mit getrennter Veranlagung)

     

    28 %

    Persönlicher Freibetrag (Personal Exemptions)

    4.000 USD

    Pauschale für Werbungskosten/Sonderausgaben (Standard Deduction)

    • für beschränkt Steuerpflichtige

    0 USD

    • für unbeschränkt Steuerpflichtige

    6.300 USD

    Freibetrag für im Ausland lebende US-Staatsbürger und Green Card-Inhaber auf Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit (Foreign Earned Income Exclusion)

     

     

    100.800 USD

     

    2.4 Quellensteuern

    Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird grundsätzlich Quellensteuer erhoben. Einkünfte aus US-Quellen unterliegen im Zeitpunkt der Auszahlung einem Quellensteuerabzug von 30 % auf den Bruttobetrag (Bruttobesteuerung). Die US-Steuerpflicht kann durch ein entsprechend anwendbares DBA reduziert oder eliminiert werden.

     

    Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit (Einkünfte aus unselbstständiger oder selbstständiger bzw. gewerbsmäßiger Tätigkeit) unterliegen grundsätzlich der Nettobesteuerung. Allerdings sind Quellensteuern in Höhe des jeweils anwendbaren Höchststeuersatzes auf den Bruttobetrag einzubehalten. Die Quellensteuern lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

     

    Zinsen (Interest) - nach DBA D/USA

    0 %

    Dividenden (Dividends) - nach DBA D/USA

    15 %

    • Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 10 %

     

    5 %

    • Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 80 % (bei Haltefrist von 12 Monaten)

     

    0 %

    Gewerbliche Einkünfte (Income effectively connected with a U.S. Trade or Business)

    • Steuerpflichtiger ist eine natürliche Person

    tatsächliche Steuerbelastung, max. 39,6 %

    • Steuerpflichtiger ist eine Kapitalgesellschaft

    tatsächliche Steuerbelastung, max. 35 %

     

     

    2.5 Sozialabgaben

    Bestimmte Sozialabgaben werden auf Bundesstaatenebene erhoben (z.B. Arbeitslosenversicherung). Auf Bundesebene unterteilt sich die Sozialabgabepflicht in die sogenannten OASDI-Abgaben (Altersvorsorge, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversicherung) und die HI-Abgabe (Gesundheitsversorgung im Alter). Für das Jahr 2015 ergeben sich danach folgende Sätze:

     

    Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    OASDI-Abgaben (Beitragsbemessungsgrenze 2015: 118.500 USD)

    je 6,2 %

    HI-Abgaben (keine Beitragsbemessungsgrenze)

    je 1,45 %

    Beiträge für Selbstständige

    OASDI-Abgaben (Beitragsbemessungsgrenze 2015: 118.500 USD)

    12,4 %

    HI-Abgaben (keine Beitragsbemessungsgrenze)

    2,9 %

    Zusätzliche HI-Abgabe für hohe Einkommen

    Für Einkommen von mehr als 200.000 USD (Ledige) bzw.

    250.000 USD (Zusammenveranlagung) bzw.

    125.000 USD (getrennte Veranlagung)

    0,9 %

     

    WEITERFÜHRENDER HINWEIS 

    • In der nächsten Ausgabe erhalten Sie die aktuellen Steuersätze für die US-Körperschaftsteuer und die US-Nachlass- und Schenkungsteuer und eine Übersicht mit den zu gewährenden Freibeträgen bei der US-Nachlasssteuer unter Anwendung des Erb-DBA D/USA. In einem abschließenden Belastungsvergleich werden vier Alternativen für US-Investitionen durch eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland (US-Personengesellschaft, Hybridgesellschaft [Foreign Reverse Hybrid], US- und deutsche Kapitalgesellschaft) vorgestellt.

     

    Zum Autor | Gerald R. Brix ist Dipl.-Kfm. (Univ. Regensburg) und ist als US-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Certified Public Accountant) in New York City, USA, zugelassen. Im Jahr 1995 gründete er die Kanzlei Brix + Partners LLC, U.S. Steuerberatung in New York, welche auf die steuerliche Betreuung deutscher und deutschsprachiger Interessen spezialisiert ist (US-Aktivitäten mittelständischer Unternehmen, Familienvermögen, wohlhabende Privatkunden).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 42 | ID 43156877