· Nachricht · Verhinderung von Steuervermeidung
Kampf der EU-Kommission für fairere Besteuerung trägt Früchte
| Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten (Anti-Tax-Avoidance Directive 2 - ATAD 2) am 29.5.17 förmlich angenommen haben. Unternehmen können künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden, indem sie die zwischen verschiedenen Ländern bestehenden Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung missbrauchen, selbst wenn hierbei auch Drittländer betroffen sind (s. auch ausführlich EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.5.17). |
Die EU-Finanzminister billigten diese neuen Vorschriften im Rat Wirtschaft und Finanzen im Februar 2017 (s. auch EU-Kommission begrüßt neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder, Abruf-Nr. 44538414). Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt hat, wurden sie am 29.5.17 vom Rat offiziell angenommen. Die neuen Vorschriften unterbinden sog. „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern und treten am 1.1.20 in Kraft, wobei bezüglich Artikel 9a eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen ist.
Die gegenwärtige Anti-BEPS-RL (ATAD) ist eine partielle Umsetzung der Empfehlungen zu den 15 BEPS-Aktionspunkten auf OECD-Ebene. Wie bereits im politischen Einigungsprozess proklamiert wurde, erstreckt sich der Anwendungsbereich der Anti-Hybrid-Regeln bisher ausschließlich auf binnenmarktinterne Vorgänge. Schon während der Verabschiedung der Stammfassung wurde klargestellt, dass bezogen auf Drittstaatensachverhalte weitere Abwehrinstrumente erarbeitet werden (müssen). Dies ist mit der Änderungsrichtlinie nun geschehen.
Hinweis der Redaktion: In der kommenden Juli-Ausgabe der PIStB erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die erste Änderung der Anti-BEPS-Richtlinie und die Erweiterung der Abwehrmechanismen auf Drittstaatensachverhalte.