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  • 31.08.2016 · Fachbeitrag · Vorsorgeaufwendungen

    Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge

    | Nicht nur Pflichtbeiträge an die inländische gesetzliche Sozialversicherung, sondern grundsätzlich auch vergleichbare Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen (BMF 22.8.16 (koordinierter Ländererlass), IV C 3 - S-2221 / 09 / 10013 :001). |