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  • · Fachbeitrag · Berichterstattung entbürokratisieren

    Synergien von CSRD und EMAS nutzen ‒ Doppelarbeit vermeiden

    von Prof. Dr. Frank Ebinger, Umweltgutachterausschuss (UGA), Technische Hochschule Nürnberg

    | In der Debatte um die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht es immer wieder auch um die Frage, wie künftig Standards im Reporting effizienter gestaltet und Synergien besser genutzt werden können. Dieser Beitrag vergleicht das Regelwerk der CSRD bzw. der ESRS mit dem des EMAS und stellt praxisnah dar, wie beide Standards in der Umsetzung sinnvoll verknüpft werden könnten, um letztlich bürokratischen Aufwand bei der Berichterstattung zu verringern und redundante Prüfprozesse zu vermeiden. |

    1. Berichtsstandards und Rahmenwerke in der Diskussion

    CSRD und ESRS setzen einen EU-weiten Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei sind diese Standards nichts grundlegend Neues, sie orientieren sich an der jahrzehntelang währenden Debatte um nachhaltige Managementsysteme. Allerdings wird in der aktuellen Diskussion die Integration bestehender, erfolgreicher Systeme wie bspw. das Europäische Umweltmanagement- und Auditsystem (EMAS) nur unzureichend berücksichtigt. Eine stärkere Einbindung solcher bewährter Systeme könnte Bürokratie abbauen, doppelte Arbeiten vermeiden und den eigentlichen Zweck der Regulierungen ‒ einen Beitrag zur Transformation in Richtung Nachhaltigkeit zu leisten ‒ in den Fokus rücken.

    2. Was ist das Umweltmanagementsystem EMAS?

    EMAS (die Abkürzung steht für Eco-Management and Audit Scheme) bietet ein leistungsstarkes und glaubwürdiges Management- und Auditsystem, welches bereits im Jahr 1993 durch die sogenannte EMAS-Verordnung (EG/ 1221/2009) eingerichtet und mit der Änderungsverordnung (EG/1505/2017 und EG/2026/2018) in der zuletzt überarbeiteten Fassung von 2017/2018 einen erneuerten verbindlichen europäischen Rechtsrahmen setzt.