· Fachbeitrag · Fristen, Anforderungen und Prüfung
Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfordert umfangreiches Know-how
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn, www.textwiese.com
| Im Zuge des Green Deal der Europäischen Union sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen, doch es gibt Standards. Das komplexe Regelwerk der EU-Taxonomie ( www.iww.de/s10332 ) und die seit dem 5.1.23 gültige CSRD-Richtlinie ( www.iww.de/s10114 ) stecken Kriterien ab, nach denen Unternehmen ökologisch nachhaltig wirtschaften, und legen fest, welche Unternehmen ab wann betroffen sind. |
1. Berichtspflichtige Unternehmen unterliegen Fristen
Die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ erweitert die EU-Richtlinie „Non-Financial Reporting Directive“ (www.iww.de/s10115), die bestimmte Unternehmen mit dem Geschäftsjahr 2018 zum ersten Mal dazu verpflichtete, nicht-finanzielle Informationen in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. In der gesamten EU betraf das damals 11.700 große Unternehmen von öffentlichem Interesse, darunter Banken, Versicherungen und Aktien gesellschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR. Durch die neue CSRD-Richtlinie wächst diese Zahl rasant. Allein in Deutschland sind in den kommenden Jahren rund 15.000 Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
Staffelung / Berichtspflicht nach CSRD-Vorgaben | |
Zahl der Beschäftigten und Umsatz entscheiden über den Zeitpunkt des ersten Berichts | |
2025 |
|
2026 |
|
2027 |
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PN Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 168,00 € / Quartal
Tagespass
einmalig 39 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig