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  • · Fachbeitrag · Klassifizierung von Nachhaltigkeit

    Wozu dient die Taxonomie-Verordnung und wie ist sie umzusetzen?

    von Prof. Dr. Christian Fink, Wiesbaden

    | Um die Klima- und die weiteren Umweltziele der Europäischen Union erreichen zu können, müssen Kapitalströme bzw. Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Projekte (um-)gelenkt werden. Dies kann nur gelingen, wenn ein einheitliches Verständnis darüber besteht, welche Aktivitäten von Unternehmen als ökologisch nachhaltig („grün“) angesehen werden können und welche nicht. Die Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) stellt hierfür ein kriterienbasiertes System zur Verfügung, anhand dessen eine einheitliche Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten erfolgen soll. |

    1. Zielsetzung und Hintergründe der Taxonomie-VO

    Der Taxonomie-VO (EU) 2020/852 kommt eine zentrale Rolle bei der Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen zu. Sie ist auf das Ziel der EU ausgerichtet, den Übergang zu einer sicheren, klimaneutralen, klimaresilienten, ressourceneffizienteren und stärker kreislauforientierten Wirtschaft einzuleiten. Erforderlich sind zunächst eine eindeutige Definition und Beurteilung der entsprechenden Wirtschaftsaktivitäten. Dies erfolgt anhand vordefinierter, einheitlicher Kriterien. Kapitalgeber werden auf diese Weise in die Lage versetzt, ihr Kapital in „grüne“ Tätigkeiten zu lenken, und zwar mit einem ‒ nach Einschätzung der EU-Kommission ‒ nur noch begrenzten Greenwashing-Risiko.

     

    Um die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen auf dieser Grundlage einfach und plakativ kommunizieren zu können, haben die Unternehmen sog. Taxonomiequoten offenzulegen, also ihren Anteil grüner Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben an den zugehörigen Gesamtgrößen. Hinter diesem scheinbar einfachen Verfahren steht ein hochkomplexes Regelungswerk, das in diesem Beitrag näher beleuchtet und eingeordnet werden soll.