· Fachbeitrag · Nachhaltigkeitsberichterstattung
Doppelte Wesentlichkeit & Co: Die EU-Standards der CSRD-Berichterstattung
von WP StB Timo Kremer, Partner bei HLB HUSSMANN in Nürnberg
| Für immer mehr große Unternehmen wird es in Sachen Nachhaltigkeit in diesem Jahr ernst: Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland erhöht sich um das Dreißigfache auf etwa 15.000 Unternehmen. |
1. Berichtspflicht trifft auch kleinere liefernde Unternehmen
Für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten für die Berichtsperiode 2024 gelten festgelegte EU-Standards, die Unternehmen einhalten müssen. Angaben zur unternehmerischen Nachhaltigkeit sind grundsätzlich Pflicht, wenn ein Unternehmen bestimmte Größenkriterien erfüllt:
„Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt“, informiert Timo Kremer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei HLB HUSSMANN in Nürnberg.
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