· Fachbeitrag · Offenlegungspflichten zum Schutz von Ökosystemen
Reporting zu Biodiversität in den vor- und nachgelagerten Lieferketten
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn, www.textwiese.com
| Mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) werden Unternehmen auch zum Thema Biodiversität berichtspflichtig. Sie müssen den Schutz von Ökosystemen und den Erhalt der Biodiversität in ihr Nachhaltigkeitsreporting einbeziehen. Das führt zu Unsicherheit, weil Daten fehlen und Beratungsangebote wenig bekannt sind. Doch es gibt Hilfen. |
1. Vier Arten biologischer Vielfalt
Der Begriff Biodiversität, auch biologische Vielfalt, bezeichnet gemäß der Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen alle lebenden Organismen, Lebensräume und Ökosysteme an Land, im Wasser und in der Luft ‒ vom Aabach bis zur Zylinderrose. Biodiversität umfasst:
- die Vielfalt sowohl unterschiedlicher Arten als auch innerhalb einer Art von Pflanzen, Tieren, Pilzen, Mikroorganismen etc. (taxonomische Diversität)
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